Freihaltung des Grabenbachs
Erneut wird auf umgestürzte Bäume sowie angesammeltes Gestrüpp hingewiesen, durch welches eine Abflussstörung im Bereich des Grabenbachs nicht auszuschließen ist.
Die betroffenen Grundstückseigentümer werden nochmals darum gebeten, diese Störungen zu beseitigen.
Die Gemeinde ist gerne behilflich, mit Planunterlagen samt Luftbild eine Eigentümerzuordnung zu erleichtern bzw. Personen zu finden, welche die Aufarbeitung des Holzes übernehmen würden.
Erforderlichenfalls sieht sich die Gemeinde dazu gezwungen, zur Störungsbeseitigung Ersatzvornahmen anzuordnen.